Wählen Sie das Wallis des 21. Jahrhunderts

 

117 Jahre nach der Verfassung aus dem Jahr 1907 kann sich das Wallis einen neuen Verfassungstext geben. Entdecken Sie den Verfassungsentwurf und entscheiden Sie sich für das Wallis des 21. Jahrhunderts.

Das Aktionskomitee «Verantwortig ubernä» führt die Kampagne im Oberwallis an

WARUM JA ZUR NEUEN VERFASSUNG?

 

Das Wallis steht vor Herausforderungen: bei einem JA zum Verfassungsentwurf wird die aktuell noch gültige Verfassung aus dem Jahr 1907 ersetzt. Der vorgeschlagene Verfassungstext nimmt Rücksicht auf die kantonalen Traditionen und schafft zugleich Instrumente zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Themenbereiche, die in der alten Verfassung nur am Rande oder überhaupt nicht vorkommen, stehen im Zentrum der neuen Verfassung: Wirtschaft, Tourismus, Umwelt, Familie, Soziales. Am 3. März 2024 kann sich die Walliser Bevölkerung zwischen dem Text aus dem Jahr 1907 oder dem vorliegenden, zukunftsgerichteten Text entscheiden.

Für eine starke Demokratie: in der neuen Verfassung haben jede Bürgerin und jeder Bürger die gleiche Stimme. Die 6 neuen Regionen entsprechen dem Bevölkerungsanteil, dem Zusammenleben zwischen Berg und Tal, sowie zwischen den Städten und den Dörfern. Alle Regionen werden gleichbehandelt.

Für einen starken Kanton: eine Politik, welche die Zweisprachigkeit gezielt fördert und für eine ausgewogene Verteilung der öffentlichen Institutionen über den ganzen Kanton verlangt, stärkt die kantonale Einheit.

Über das Ausländerstimmrecht wird separat abgestimmt: ob das Stimmrecht auf Gemeindeebene für Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung ausgedehnt werden soll oder nicht, darüber wird einzeln abgestimmt.

DIE VERFASSUNG, WORUM GEHT ES?

 

Die kantonale Verfassung definiert die Regeln, wie die Walliserinnen und Walliser zusammenleben. Der Text der Verfassung beschreibt die Bestimmungen in den Artikeln, wie diese ausgestaltet werden sollen. Aufgeteilt werden diese in Kapiteln, wie beispielsweise:

  • die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger (zum Beispiel die Freiheitsrechte, Kinderrechte)
  • die politischen Rechte (Stimmrecht, Initiativ- und Referendumsrecht)
  • die kantonalen Behörden (Staatsrat, Grossrat, Justiz)
  • die Regionen und Gemeinden (Organisation der Regionen, Gemeindebehörden, Burgergemeinden)
  • die staatlichen Aufgaben (Unterstützung der Wirtschaft, Erziehung, soziale Aufgaben)

SIE WOLLEN SICH ENGAGIEREN?

Sie wollen in der Abstimmungskampagne eine aktive Rolle übernehmen, damit die neue Verfassung breit und richtig verstanden wird.

SIE WOLLEN UNS UNTERSTÜTZEN?

Sie unterstützen die Kampagne für die neue Verfassung mit einer Spende.

WER SIND WIR?

Das Unterstützungskomitee für die neue Verfassung besteht aus den Fraktionspräsidentinnen und Fraktionspräsidenten, deren Fraktionen den Verfassungsentwurf in der Schlussabstimmung angenommen haben. Zusammen mit ihren Vertreterinnen und Vertretern im Präsidialkollegium. Dieses Komitee kann im Laufe der Abstimmungskampagne ergänzt werden.

 

 

GÉRALDINE
GIANADDA

Mitglied des Präsidialkollegiums, VLR

JENNY
VOEFFRAY

Mitglied des Präsidialkollegiums, Le Centre

ÉMILIE
PRAZ

Mitglied des Präsidialkollegiums, Appel Citoyen

GAËL
BOURGEOIS

Mitglied des Präsidialkollegiums, PS-GC

SABINE
FOURNIER

Mitglied des Präsidialkollegiums, Verts

KAMY
MAY

Co-Präsidentin der Fraktion Le Centre

MARIE
ZUCHUAT

Co-Präsidentin der Fraktion Le Centre

CÔME
VUILLE

Präsident der Fraktion

Valeurs Libérales Radicales

LAURENCE
VUAGNIAUX

Präsidentin der Fraktion

Les Verts et Citoyens

FABIEN
THÉTAZ

Präsident der Fraktion

 Parti Socialiste et Gauche Citoyenne

GERMAN
EYER

Präsident der Fraktion

Zukunft-Wallis

JEAN-
FRANÇOIS
LOVEY

Präsident der Fraktion Appel Citoyen

WEITERE FRAGEN?